Prozeßbeginn gegen Action Directe

Angeklagte Nathalie Menigon nach 79 Tagen Hungerstreik am Tropf  ■ Aus Paris Georg Blume

Bereits seit vergangenen Donnerstag werden die vier „historischen“ Mitglieder von „Action Directe“ (AD) mit intravenösen Infusionen zwangsernährt. Dies gab gestern ihr Anwalt Bernard Ripert in Grenoble bekannt. Der Hungerstreik von Jean-Marc Rouillan, Nathalie Menigon, Joelle Aubron und Georges Cipriani währt heute 79 Tage.

Zudem soll heute der erste Prozeß vor dem Pariser Sonderschwurgericht gegen Nathalie Menigon beginnen. Die Anklage lautet auf Mordversuch bei ihrer ersten Festnahme im September 1980. Damals hatte sie auf Polizisten geschossen. Doch hatten die Ärzte der hungerstreikenden Häftlinge bereits am Montag ihre Transportunfähigkeit erklärt. Anwalt Ripert: „Ich werde es ablehnen, sie unter diesen Umständen zu verteidigen. Vor Gericht werde ich lediglich die Aufschiebung des Verfahrens beantragen.“

Dem Sonderschwurgericht bleibt die Entscheidung vorbehalten, in Abwesenheit der Angeklagten zu verhandeln. Über diese Entscheidung bestehen kaum Zweifel. „Sie kümmern sich darum, sie am Leben zu erhalten, um sie zumindest noch verurteilen zu können“, so Ripert.

Mit der Zwangsernährung tritt der Hungerstreik in eine neue Phase. Sie ist nach aller bisherigen französischen Rechtspraxis üblich, garantiert jedoch nicht das Überleben des Häftlings. Bei Anwendung der intravenösen Infusion muß der Patient völlig ruhiggestellt sein.

Diese Art der künstlichen Ernährung regt zudem nicht die Tätigkeit von Magen und Darm an: Die Verdauungsorgane bauen weiter ab. Ihre Funktionsfähigkeit kann in manchen Fällen nicht wiederhergestellt werden.