Naiv oder scheinheilig?

■ Der Paragraph 218 und die CDU-Frauen

Da stellt sich die Frauenministerin hin und sagt: Die CDU-Frauen wehren sich gegen eine Aufweichung des Paragraphen 218. Das sagt sie einen Tag, nachdem ihr Verbündeter Heiner Geißler vorgeschlagen hat, zukünftig Abtreibungen nach sozialer Indikation nicht mehr durch die Krankenkassen, sondern durch Bundesmittel finanzieren zu lassen. Und sie weist selbst auf die Gefahren dieses Vorschlags hin: Gewisse ParteigenossInnen könnten über diesen Finanzierungstrick die soziale Indikation doch endlich zum Kippen bringen.

Gegen solche „Hintergedanken“ verwahrt sich Frau Süssmuth natürlich entschieden. Nur: Das neue Diskussionspapier wurde von ihr miterarbeitet. Ist das noch naiv oder schon scheinheilig? Sicherlich, der Parteikompromiß in Sachen Paragraph 218 fällt nicht leicht. Bis heute liegt noch nicht einmal der seit Monaten angekündigte Entwurf für ein Beratungsgesetz aus dem Hause Süssmuth vor.

Im Streit um den „Schutz des ungeborenen Lebens“ scheinen diejenigen, die das Selbstbestimmungsrecht der Frauen nicht ganz aus den Augen verlieren wollen, immer mehr zu unterliegen. Das Nein zum Beratungsgesetz von der CDUlerin und Vorsitzenden der DGB-Frauen Irmgard Blättel und der Frauen der CDU-Soazialausschüsse klingt nur noch dünn. Und eine „Frauenkoalition“ gegen die Verschärfung des Abtreibungsrechts, wie sie kürzlich von der FDP-Politikerin Irmgard Adam-Schwaetzer vorgeschlagen wurde, wirkt jetzt wie ein Beschwichtigungsversuch. Ulrike Helwerth