Freispruch für Polizisten im Sare–Prozeß gefordert

Frankfurt (taz) - In ihrem abschließenden Plädoyer hat die Verteidigung der Polizeibeamten, denen die fahrlässige Tötung des Demonstranten Günter Sare vorgeworfen wird, Freispruch für beide Angeklagten gefordert. Nachdem mehrere Sachverständigengutachten ergeben hätten, daß die männliche Person auf dem berühmt–berüchtigten „Bild 22“ nicht Günter Sare gewesen sein könne, sei klar, daß die Angeklagten den Sekunden später überrollten Sare gar nicht hätten wahrnehmen können. Doch selbst wenn sie ihn hätten sehen können, wäre der „Unfall“ nicht zu verhindern gewesen. Sare sei, so Verteidiger Sauer, „vom Bürgersteig auf die Fahrbahn und vor den Wasserwerfer gelaufen“. Die angeklagten Polizisten treffe dabei keinerlei Mitschuld. Auch wenn Sare doch der Mann im Wasserstrahl (“Bild 22“) gewesen sein sollte, träfe ihn die alleinige Schuld. Sare sei alkoholisiert gewesen und habe unter Haschischeinfluß gestanden. Den Angeklagten sei auch keine „Überschreitung der Risikogrenze“ während des Einsatzes vorzuhalten, wie sie der Staatsanwalt gerügt hatte. Unvorhergesehene, „vernunftwidrige“ Handlungen von dritten Personen seien bis Sekunden vor Sares Tod „nicht voraussehbar gewesen“. Am Dienstag, den 1.März, wird das Urteil gesprochen. RM