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Beugehaft bei §129a–Verfahren

Berlin (taz) - Im Berliner §129a– Verfahren, in dem vier Personen wegen des Aushangs von Plakaten nach „Werbung für eine terroristische Vereinigung“ angeklagt sind, wurden am zweiten Verhandlungstag drei ZeugInnen in Beugehaft genommen. Die Abgeführten, Freunde der angeklagten vier Geschäftsführer der Berliner Kneipen „Ex“ und „Backstube“, verweigerten vor dem 2. Strafsenat jede Aussage. Sie erklärten: „Wir werden nicht dazu beitragen, daß Annelie, Hauke, Peter und Wolle verurteilt werden“. Vor dem Haftbeschluß hatte Richter Palhoff jeweils ein Ordnungsgeld von 500 Mark verhängt, die geladenen ZeugInnen damit aber nicht von ihrer Aussageverweigerung abbringen können. Die Inhaftierten sollen am Mittwoch noch einmal dem Gericht vorgeführt werden. Über einen Antrag der Verteidigung, das Verfahren wegen Verjährung einzustellen, wurde am vergangenen Donnerstag nicht entschieden. Die Anwälte hatten in einem Antrag angeführt, daß die Beschlagnahme der Plakate über sechs Monate nach dem Aushang erfolgte und damit nach dem Pressegesetz die angeklagten Geschäftsführer nicht mehr für das Aufhängen verantwortlich gemacht werden können. wg

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