Ermittlungen gegen Minister Weimar

Frankfurt (taz) - Auf Anfrage bestätigte der Hanauer Oberstaatsanwalt Farwick gestern gegenüber der taz, daß innerhalb der nächsten Wochen darüber entschieden wird, ob „förmliche Ermittlungen“ gegen den hessischen Umweltminister Karl–Heinz Weimar(CDU) wegen Beihilfe zum illegalen Betrieb kerntechnischer Anlagen eingeleitet werden. Der „Vermerk“ eines Beamten im Justizministerium, der in dieser Woche an die Öffentlichkeit gelangte, hat zu beträchtlicher Unruhe in der hessischen Landesregierung geführt. Ministerialrat Dr. Kolz, Referent für Strafrechtspflege, hatte in einer Notiz an Justizminister Karl– Heinz Koch vom 12.2.1988 darauf hingewiesen, daß die Staatsanwaltschaft Hanau „in absehbarer Zeit gezwungen sein“ werde, die Ermittlungen gegen Umweltminister Weimar „förmlich aufzunehmen“. Er bezieht sich ausdrücklich auf die Strafanzeigen mehrerer Rechtsanwälte gegen die Hanauer Atomfirmen und den hessischen Umweltminister, die „zutreffend“ davon ausgingen, daß das Landgericht Hanau den Weiterbetrieb der Atomanlagen mit Hilfe der illegalen „Vorabzustimmungen“ nach dem rechtskräftigen „ALKEM–Urteil“ vom 12.11.87 „für strafbar hält“. Weimars Pressesprecherin Christiane Kohl weist alle Vorwürfe zurück. Eine umfangreiche Stellungnahme sei dem Bundesumweltministerium zugegangen. RM