CCC–Hacker wird doch angeklagt

■ Untersuchungsrichter in Paris bestätigt, daß der Computerspezialist nicht nur als Zeuge einsitzt

Paris (taz) - Steffen Wernery soll in Paris der Prozeß gemacht werden. Der Vize–Vorsitzende des Hamburger Chaos–Computer–Clubs, der am Montag überraschend in Frankreich festgenommen wurde, soll nach Auskunft seiner Anwältin zumindest wegen Anstiftung zur Hackerei unter Anklage gestellt werden. Untersuchungsrichter Fontanaud bestätigte abends die Fortsetzung der Verhöre. Zuvor war Wernery, dem offenbar Hackerversuche gegen die französische Philipps–Filiale und der französischen Weltraumbehörde (CNES) vorgeworfen wird, 48 Stunden lang von der für Informatikvergehen spezialisierten Pariser Finanzpolizei vernommen worden. Polizeichef Lacoste bestätigte der taz, daß Wernery nicht etwa als Zeuge, sondern wegen Tatverdachts einsitzen muß. Lacoste berief sich auf Razzien, die seine Polizei mit bundesdeutschen Kollegen 1987 in der Wohnung Wernerys durchgeführt hatte. Fortsetzung Seite 2 In Paris, so Lacoste, habe man nur auf den Besuch Wernerys gewartet, da er in der Bundesrepublik alle Aussagen verweigert hätte. Wernery hatte bisher behauptet, daß er von der Affaire, innerhalb der er verdächtigt wird, erst mit den damaligen Untersuchungen der Polizei erfahren hatte. Anders als in der Bundesrepublik, wo Hacker–Eingriffe nur bei entstehenden Schäden strafbar sind, kann sich die französische Polizei bei ihrem Vorgehen heute auf ein Gesetz vom 5.Januar dieses Jahres berufen, nachdem „jeder, der sich auf betrügerischem Wege Zugang in ein automatisches Datensystem verschafft, mit einer Haftstrafe von zwei Monaten bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von 2.000 bis 50.000 Francs bestraft werde“. Mit anderen Worten: jeder Hacker–Versuch ist strafbar. Joachim Holzenkamp/G. Blume