Notlagen– Finanzierung

■ Subventionsschwindel bei Beratungsstellen

Der unionshörigen Springer–Presse paßt der Landesrechnungshof–Bericht über den aufgedeckten Betrugsskandal bei Schwangerschaftsberatungsstellen in Nordrhein–Westfalen hübsch in ihr Welt–Bild. Es falle schwer zu glauben, „daß die Pflicht zu korrekter Beratung ernster genommen wurde als die Pflicht zu korrekter Abrechnung“, philosophiert die Welt. Genauso schwarz sieht es der nordrhein–westfälische CDU–Generalsekretär Helmut Linssen, der über Ostern den „Beratungsnotstand“ an Rhein und Ruhr ausrief, um gleich Abhilfe anzukündigen: Jetzt endlich müsse das vor allem beim Bonner Koalitionspartner FDP auf Widerstand stoßende Beratungsgesetz zum Paragraphen 218 durchgepaukt werden. Die Unionsparteien könnten einem argen Trugschluß unterliegen, sollten sie sich bei der Verschärfung des Paragraph 218 auf den LRH–Bericht berufen wollen. Dieses amtliche Dokument macht die stiefmütterliche Behandlung der Schwangerschaftsberatungsstellen durch den Staat überaus deutlich. So haben selbst kirchliche Institutionen zu betrügerischen „Tricksereien“ gegriffen, um so an mehr notwendige öffentliche Gelder für die bei ihnen gewiß unverdächtige Schwangerschaftskonfliktberatung zu kommen. Im übrigen widerlegt der LRH–Bericht eindrucksvoll das bei Konservativen gepflegte Vorurteil, in den Beratungsstellen von Pro Familia gehe es nur so drunter und drüber. Ganze zwei, eher harmlose Verstöße listet der 167seitige LRH– Bericht über Pro–Familia–Organisationen auf. Mit Nachdruck aber empfiehlt er dem verantwortlichen Gesundheitsminister, eine Reihe kirchlicher Schwangerschaftsberatungsstellen Zulassung und Förderung zu entziehen, weil ihnen qualifiziertes Personal fehle. Ins Weltbild der Konservativen paßt dieser LRH–Bericht jedenfalls nicht. Johannes Nitschmann