Mauss war nicht auffindbar

■ Hehlerei–Prozeß gegen Hamburger Händler geplatzt / Ehepaar Mauss hatte ihm eine Falle gestellt

Aus Hamburg Ute Scheub

„Brauche ich das nächste Mal auch nicht zu kommen?“ fragte der angeklagte Händler Ernst M. Denn nicht nur das inzwischen geschiedene Ehepaar Mauss, auch weitere drei Zeugen waren zu seiner Verhandlung nicht erschienen oder „nicht auffindbar“. Auch dem Hamburger Amtsrichter Sello war das zuviel: Er ließ den Prozeß platzen. Damit ist bereits der vierte Versuch gescheitert, eine Hauptverhandlung in diesem von V–Männern und Merkwürdigkeiten aller Art wimmelnden Fall durchzuziehen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Ex–Antiquitätenhändler der Hehlerei mit gestohlenen antiken Perserteppichen im Wert von mehreren Millionen Mark. Beim Versuch, einen der Teppiche an einen - nunmehr nicht mehr auffindbaren - mutmaßlichen V–Mann zu verkaufen, war der Angeklagte im August 1980 verhaftet worden. Er beharrt jedoch darauf, er habe von einem Diebstahl nichts gewußt. Der vorgebliche Käufer habe bei der Festnahme „in schlappem Dauerlauf“ entkommen können. Diese Scharte einer falschen Beschuldigung habe er nach seiner Entlassung aus zweimonatiger U– Haft wieder auswetzen wollen, berichtet der angeklagte Händler weiter, indem er sich, vermittelt über einen - nun ebenfalls verschwundenen - flüchtigen Bekannten, an einen Aufklärer für Versicherungsfälle namens „Claude“ wandte. Der habe bei einem Treffen in Brüssel vorgeschlagen, die anderen Teppiche zu einem Treffen in einem Bad Salzufler Hotel mitzubringen, dann werde sich alles zum Besten wenden. Doch dem war nicht so. Am 14. August 1981 wurde der Händler in besagtem Hotel als Hehler verhaftet, dem Ehepaar Claude alias Mauss jedoch „gelang es“, wie es im polizeilichen Observationsbericht heißt, „im Gewühl unterzutauchen“. Die Belohnung der Versicherung für das Wiederauffinden der Teppiche soll sich Mauss und der Hamburger Kripomann „Mike“ Behrens geteilt haben. Behrens, eine Berühmtheit im sogenannten Hamburger Polizeiskandal, wurde zwischenzeitlich zu drei Jahren Knast verurteilt, unter anderem wegen Teppichhehlerei.