Kohle für „Ganz unten“

Köln/Karlsruhe (taz) - Der 1.Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat entschieden: Die Neue Constantin Filmverleih GmBH muß zahlen. 200.000 DM hatte der Münchner Filmriese (“Der Name der Rose“) der Kölner KAOS–Produktion vertragswidrig vorenthalten, von der er für insgesamt 400.000 DM die Kinorechte an Günter Wallraffs „Ganz unten“ erworben hatte. Nach einer Strafanzeige des im Film entlarvten Arbeitsverleihers Vogel gegen KAOS wegen „Veröffentlichung heimlich mitgeschnittener Ton– und Filmaufnahmen“ sah die Constantin die Verwertung des Films eingeschränkt und stoppte im März 1986 die Zahlung. KAOS klagte, siegte zunächst beim Landesgericht, später auch beim Oberlandesgericht München. Doch die Constantin ging in die Revision. Diese wies der BGH am letzten Freitag zurück, denn die Kölner konnten beweisen: 1986 sahen 100.000 Menschen „Ganz unten“, und mit 1,5 Millionen Mark in den Kinokassen war er der erfolgreichste Dokumentarfilm überhaupt. Zudem hatte Arbeitsverleiher Vogel - mittlerweile wegen krimineller Handlungen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt - seine Anzeige zurückgezogen. Vogels Klage hatte seinerzeit zu spektakulären Hausdurchsuchungen bei Wallraff, KAOS und Regisseur Jörg Gförer geführt. Die KAOS–Filmproduktion sucht nun einen neuen Verleih und will den Film wieder ins Kino bringen. Jürgen Schön