Freispruch für Sare–Demonstranten

■ Mannheimer Gericht fand keine Beweise für schweren Landfriedensbruch

Aus Mannheim Felix Kurz

Der Vorsitzende der 7. Großen Strafkammer des Mannheimer Landgerichts blieb kurz und knapp bei seiner Urteilsbegründung: Die drei Angeklagten seien vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs freizusprechen, weil die Beweisaufnahme nicht ergeben habe, daß sie an den ihnen vorgeworfenen Taten beteiligt gewesen seien. Ihnen war mit vier weiteren Personen vorgeworfen worden, am 30.September 85 bei einer Demonstration in Mannheim aus einer Gruppe heraus mehrere Schaufenster eingeworfen zu haben. Sachschaden rund 23.000 DM. Anlaß der Protestak tion war der gewaltsame Tod von Günther Sare in Frankfurt zwei Tage zuvor. Auch die restlichen vier Beschuldigten sind noch nicht verurteilt. In ihrem Fall will das Landgericht noch einmal den einzigen Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft vernehmen. Der Grund: Die jungen Leute waren allesamt nicht etwa an den Tatorten, sondern zu späteren Zeitpunkten teilweise in der Fußgängerzone oder in Kneipen auf Anweisung eines privaten Wachmannes festgenommen worden. Der will die Beschuldigten bei der Demonstration gesehen haben. Kurzerhand fuhren die Polizisten damals eine stadtbekannte Szene– Kneipe an und kassierten dort zwei der Angeklagten ein. Der Wachmann half dabei. Doch dessen Beschuldigungen wiesen schon im Verlauf früherer Vernehmungen bei der Polizei zahlreiche Widersprüche und Ungenauigkeiten auf. Unter den bereits Freigesprochenen befand sich auch einer, den der eifrige Wachmann selbst gemeinsam mit einem Kollegen in der Fußgängerzone festgehalten und den Polizeibeamten übergeben hatte. Die Staatsanwaltschaft hat für die restlichen vier Angeklagten hohe Strafen (18 bzw.22 Monate Knast auf Bewährung) gefordert, die Verteidigung dagegen Freisprüche beantragt.