Mehr Verbraucherschutz

Mehr Verbraucherschutz

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat in einer weitreichenden Grundsatzentscheidung die Aussichten der Verbraucher verbessert, Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller mangelhafter Waren durchzusetzen. „Unter besonderen Umständen“ müsse nicht der klagende Verbraucher beweisen, daß der Fehler im Verantwortungsbereich des Herstellers entstanden sei, vielmehr müsse der Produzent sich von diesem Vorwurf entlasten. Damit hatte im wesentlichen die Schmerzensgeldklage eines inzwischen neun Jahre alten Jungen Erfolg, der bei der Explosion einer Limonadenflasche sein rechtes Auge verloren hatte.

AZ: VI ZR 91/87 vom 7.6.1988