Sozialamt Fulda soll Abtreibung für Asylbewerberin bezahlen

Frankfurt (taz) - Die Bevollmächtigte der hessischen Landesregierung für Frauenangelegenheiten, Staatssekretärin Otti Geschka (CDU), hat das Sozialamt in Fulda aufgefordert, die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch der äthiopischen Asylbewerberin zu übernehmen. Bislang hatte sich das Sozialamt geweigert, die von einem Arzt und einer Beratungsstelle ausgestellte soziale Indikationsbescheinigung anzuerkennen und die Kosten für den Eingriff zu tragen (taz vom 21.6.). Wie die Grünen im hessischen Landtag mitteilten, sei der betroffenen Asylbewerberin ihre vom Sozialamt einbehaltene Bescheinigung über die soziale Indikation per Boten wieder ausgehändigt worden. Das Sozialamt steht allerdings nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die Kosten für den Eingriff auf der Basis einer sozialen Indikation nicht vom Amt übernommen werden könnten, da das Bundessozialhilfegesetz dies nicht explizit vorsehe. Nach Informationen der taz haben die Grünen die Kosten zunächst übernommen, da eine mögliche juristische Klärung der Kostenübernahmefrage Monate dauern könne. Diese Klärung darf auch nach Auffassung der Frauenbeauftragten nicht auf dem Rücken der Asylbewerberin ausgetragen werden, die wegen der Fristen in Bedrängnis geraten sei.

kpk