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Hansens schmutzige Tricks

Rheinland-pfälzische Datenschutzkommission: Mauss-Amwalt Hansen erschlich Daten illegal / Strafantrag empfohlen / Rechtswidriges Vorgehen wird Anwaltskammer gemeldet  ■  Aus Mainz Felix Kurz

Der Simmerner Rechtsanwalt FredO.Hansen, hat sich nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Datenschutzkommission auf eindeutig illegale Weise Daten über Dritte besorgt. Hansen war als Drohbrief-Autor im Zusammenhang mit der Hunsrücker Villa des „Super-Agenten“ Werner Mauss in die Schlagzeilen geraten (taz v. 3.6.88). Weil er die Veröffentlichung von Bildern des Maussschen Anwesens in der Alternativ -Zeitschrift 'Hunsrück-Forum‘ verhindern wollte, erschlich er unter dem Vorwand, seine Mandantin sei in einen Unfall mit dem Fahrzeug von Reinhard Sczech verwickelt gewesen, dessen Namen, Anschrift und Versicherungsnummer bei der Simmerner Zulassungsstelle.

Erinnern wir uns. Reinhard Sczech hatte im März '88 eine Luxusvilla im Hunsrück-Dörfchen Altstrimmig fotografiert. Grundstück und Haus gehörten früher ganz offiziell erst Werner Mauss, dann einem Richard Nelson - lediglich ein Alias-Name von Mauss. Seit 1986 ist die Eigentümerin eine Firma aus den niederländischen Antillen, Nolilane N.V. Wer sich hinter dieser Briefkastenfirma versteckt, wissen die bundesdeutschen Behörden offiziell nicht. Dennoch gewährt man amtlicherseits dem Under-Cover-Unternehmen alle erdenklichen Hilfen. Allerdings gibt es Hinweise, das sich hinter dieser Firma mal wieder Werner Mauss verbirgt, denn nach wie vor taucht er nach Recherchen der taz in Altstrimmig auf.

Ein paar Wochen nach der Foto-Tour erhielt Sczech, der nebenbei auch im 'Hunsrück-Forum‘ mitarbeitet, Post. Rechtsanwalt FranzO.Hansen drohte bei Veröffentlichung von Bildern der Villa „rechtliche Schritte“ an und erwarte die „Herausgabe des Bildmaterials“. „Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, behalten wir uns darüber hinaus vor, die Angelegenheit einer strafrechtlichen Überprüfung zu unterziehen“, schrieb Hansen.

Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Sczech wies den „plumpen Einschüchterungsversuch“ zurück, und die strafrechtliche Überprüfung des Vorfalls nimmt er dem Erschleicher und Erpresser jetzt ab.

Die Datenschutzkommission hat ihm nämlich empfohlen, Strafantrag wegen des Verstoßes gegen Paragraph 27 des rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetzes zu stellen. „Das werde ich auch tun“, sagte Sczech zur taz.

Das Recht des Strafantrages hat auch die Datenschutzkommission selbst. Doch die kniff im Falle des Simmerner Datensünders, der wie vier ihrer fünf Mitglieder das CDU-Parteibuch besitzt. Der stellvertretende Vorsitzende der Kommission, Dieter Muscheid (SPD), formulierte deshalb in einer eigenen Erklärung: „Hoffentlich hat die Parteimitgliedschaft des betreffenden Rechtsanwalts dabei keine Rolle gespielt.“

Hansen, dem die Interessen von Nolilane offenbar mehr Wert sind als standesrechtliche Regeln, wird auch noch mit seiner Standesorganisation Schwierigkeiten erhalten. Der zuständigen Rechtsanwaltskammer will die Datenschutzkommission das rechtswidrige Vorgehen des Anwalts auf jeden Fall melden, teilte Muscheid der taz mit.

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