Giros gegen Springsteen

■ Krach um Bremer Sommer: Gerichte müssen klären, bei welchem Veranstalter das Publikum auf dem „richtigen“ Kulturprogramm ist: „Internationaler Bremer Sommer“ gegen „Bremer Kultur Sommer“

Kurz ist er eh, der Bremer Sommer, und meistens verregnet. Neu dürfte in diesem Jahr sein, daß sich sogar Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen, was der „richtige“ Bremer Sommer ist und wer ihn veranstalten darf. Verwickelt in die endgültige Klärung dieses Problems sind die Veranstalter der beiden größten und umsatzträchtigsten Kulturfeste in Bremen: Auf der einen Seite Stadtfest-Organisator (geschätzte Besucherzahl: 800.000), Konzert agent und Weser-Report-Mitbesitzer Klaus Peter Schulenberg, kurz KPS, auf der anderen Seite die Bremer Agentur Blunck & Partner, die das Management des vom Einzelhandelsverband Nordsee veranstalteten „Internationalen Bremer Sommers“ übernommen hat (400.000 BremerInnen besuchten das Kunsthandwerker-, Musik- und Tanzspektakel im letzten Jahr). Durch einen geschickten Coup placierte KPS direkt vor der Eröffnung des diesjährigen „Internationalen Bremer Sommers“ eine eigene Konzertreihe mit hochkarätiger internationaler Besetzung. Ausgerechnet unter dem verwechslungsträchtigen Namen „Bremer Kultur Sommer“ soll Bruce Spingsteen rocken, Placido Domingo singen und Yehudi Menuhin den

pianistischen Begleiter von Ex-Bundeskanzler Schmidt, Justus Frantz, dirigieren. Kaum waren die ersten KPS-Anzeigen im hauseigenen Weser-Report erschienen, erhielt Schulenberg Rechtsanwalts-Post der Konkurrenz: Wegen der unabweislichen Verwechslungsgefahr der beiden

Veranstaltungen möge KPS sich doch bitteschön einen anderen Namen für seine Konzertreihe einfallen lassen. Seit zwei Jahren habe die Agentur Blunck & Partner Titelschutz für das Etikett „Internationaler Bremer Sommer“ incl. aller Abwandlungen, Zusätze und Schreibweisen.

KPS hielt es nicht einmal für nötig, bis zu einer in der letzten Woche gesetzten Frist auch nur zu antworten. Gegenüber der taz machte Schulenberg keinerlei Hehl aus seiner Geringschätzung für Kulturprogramm und Titelsorgen der Konkurrenz: „Auch wenn's die Kaufmanns-Misch

poke behauptet - Titelschutz ist Unfug, gibt's gar nicht.“ Zweitens ließen sich seine Top-Konzerte nun beim besten Willen nicht mit den Konkurrenz-Plänen verwechseln, „ein paar dunkelhäutige Bramstedter als Brasilianer auf dem Marktplatz tanzen zu lassen“ und „einen Giros-Stand daneben als Repräsantanten griechischer Kultur auszugeben“. Wenn schon Verwechslungsgefahr, dann müßte die Konkurrenz geradezu dankbar sein für das attraktive KPS-Vorprogramm zu Blunck-Giros und Einzelhandels-Brasilianern.

Herbert Blunck auf der anderen Seite hütet sich, die kulturell-kommerziellen Unterhaltungsideen der KPS -Konkurrenz madig zu machen. Zur Klärung der Frage, auf welchem und wessen Sommertheater das Bremer Publikum sich zwischen 30. Juli (Springsteen für KPS) und 13. August (Mendelssohn für Blunck & Partner) gerade befindet, hofft Blunck vor allem auf Gerichte. Einen Teilerfolg erstritt Blunck jetzt vor dem Bremer Landgericht. Die Richter teilten nicht nur seine Verwechslungsängste, sondern empfahlen KPS auch gleich eine neue Überschrift für seine Konzertreihe: „1. Bremer sommerliche Kulturtage“.

K.S.