Lenne-Dreieck wird Wüste

■ Munitionsbergungsfirmen: Wir müssen das gesamte Gelände ausbaggern / BUND stellte Strafanzeige wegen „illegaler Rodung“ / Von Thomas Knauf

Jetzt steht es fest: im Zuge der etwa ein halbes Jahr dauernden Munitionssucharbeiten auf dem Lenne-Dreieck wird dort buchstäblich jeder Grashalm, jeder Busch und jeder Baum den Baggern und Planierraupen zum Opfer fallen. Seit Montag wurde bereits ein gut fußballfeldgroßer Geländestreifen von den beauftragten Firmen Hafemeister und Kemma plattgewalzt. Der Feuerwerker der Unternehmensarbeitsgemeinschaft Erwin Swajka zur taz: „Das gesamte Gelände wird bis auf den gewachsenen Boden unter den hier in der Erde vorhandenen Trümmermassen und Kellerfundamenten, also bis ca. 2,50 Meter Tiefe, ausgebaggert und nach Munition durchsucht. Auch 10 bis 20jährige Bäume sind nicht zu halten, weil die auf den Trümmermassen stehen.“

Anlaß für die Berliner Sektion des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), sofort zu reagieren: Sie erstattete gestern Anzeige wegen „illegaler Rodung des Lenne -Dreiecks“. Begründung: Die umfangreichen Rodungsarbeiten würden vorgenommen, ohne daß Baufirmen und Bauverwaltung im Besitz einer dafür erforderlichen Genehmigung nach der Baumschutzverordnung und dem Berliner Naturschutzgesetz seien. „Die Munitionssuche kann den Verstoß gegen zwingende naturschutzrechtliche Vorschriften nicht rechtfertigen, da akute gefahren nicht vorliegen und gegebenenfalls bereits durch den vorhandenen Zaun abgewehrt sind“, so der BUND in einer Erklärung. Offensichtlich sollten unter dem Vorwand der Munitionssuche vollendete Tatschen geschaffen werden, um bei späteren Planungen auf die Belange des Naturschutzes keine Rücksicht mehr nehmen zu müssen.

„Von Rodungen sprechen wir nicht“, gab der Sprecher der Bauverwaltung, Weninger, gestern eine eigenwillige Interpretation der Vorgänge. Er behauptete steif und fest, daß die Munitionsbergungsarbeiten überhaupt erst begönnen, wenn der rund 1,1 km lange Zaun um das Areal fertig sei. Auf welcher Rechtsgrundlage jetzt gebuddelt wird, konnte Weninger nicht sagen. Der Sprecher der Umweltverwaltung, Kundt, mutmaßte, daß die Bauverwaltung sich zur „Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr“ auf das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) berufen werde. In dem Moment seien Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzgesetz bzw. der Baumschutzverordnung nicht mehr notwendig. „Einer pauschalen Feststellung, daß die Bergung vermuteter Munition die Freimachung des gesamten Geländes von jeglicher Vegetation erfordere, wird von uns nicht zugestimmt“, zitierte Kundt aus einem Schreiben an die Bauverwaltung. Eine versteckte Kritik an Wittwers Haus sei damit jedoch keineswegs verbunden.

Granate gefunden

Auf dem Lenne-Dreieck ist eine Sprenggranate vom Kaliber 8,8 cm gefunden worden.