Glatte Spekulation

■ Startbahn West-Anklageschrift vorgelegt

K O M M E N T A R E

Wie immer bei Prozessen gegen sogenannte terroristische Vereinigungen zieht die Bundesanwaltschaft (BAW) siegessicher auch in den Prozeß um die tödlichen Schüsse an der Startbahn 18 West. Wie sicher allerdings „die Vielzahl von Beweisen“ gegen die beiden des Polizistenmordes bezichtigten Angeklagten sind, wird sich in der Hauptverhandlung zeigen. Nach monatelangen Untersuchungen konnte die BAW zum Beispiel noch nicht klar sagen, aus welcher Entfernung die tödlichen Schüsse abgefeuert wurden. Nach einem Bericht in der taz legte sich die BAW dann endlich fest: Drei der getroffenen Polizisten, einer davon tödlich, seien auf eine Entfernung von 83 Meter getroffen worden. Nur der Beamte Eichhöfer sei aus einer Entfernung von 516 Meter tödlich getroffen worden. In der jetzt vorgelegten Anklageschrift differieren die Distanzen erneut. Hinzu kommen jetzt noch 159 Meter. Die Schußdistanzen aber sind für den Vorwurf des geplanten Mordes von erheblicher Bedeutung. Schußentfernungen lassen nämlich Rückschlüsse zu, ob gezielt oder nicht gezielt geschossen wurde.

Zweifel gibt es auch an der Täterbestimmung der BAW. Eichler und Hoffmann sollen „abwechselnd“ auf die Polizisten in Mordabsicht geschossen haben. „Eine glatte Spekulation“ meint der Rechtsanwalt von Eichler. Bei Eichler konnte die BAW, gestützt auf umfangreiche Observationen, dann am Morgen nach der Tat zwar die Waffe finden, aus der laut BAW die tödlichen Schüsse abgegeben wurden, aber Eichler behauptet, diese Waffe habe ihm Hoffmann unbemerkt in den Rucksack gesteckt. Und auch Hoffmann bestreitet jede Tatbeteiligung. In jedem Krimi läßt der Ganove allemal als erstes die Tatwaffe verschwinden. Nur Eichler nicht. Entweder waren Leute am Werk, dümmer als das Fernsehen erlaubt - oder die BAW wird abermals einen Anklagezusammenbruch erleben.

Till Meyer