Weg für Privatfunk in Hessen geebnet

Hessisches Landesmediengesetz in der ersten Lesung / Zulassung von privaten Veranstaltern vorgesehen / Vorläufiger Ausschluß lokaler Werbung zum Schutz der Printmedien / Nur Verleger treten als Anbieter auf  ■  Von Klaus-Peter Klingelschmitt

Wiesbaden (taz) - In erster Lesung behandelte der hessische Landtag gestern den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf für ein neues Landesmediengesetz. Mit dem Gesetz wollen CDU und FDP auch in Hessen die Tür für private Programmanbieter öffnen. Mit der Einbringung des Gesetzes ist für die hessische CDU ein „unrühmliches Kapitel rot -grüner Politik endlich beendet worden“. Auch in Hessen könnten, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Nassauer, die Menschen bald selbst entscheiden, welche Programme sie hören wollen und welche nicht, „denn nur der Geschmack entscheidet“.

Ob die BürgerInnen allerdings in Zukunft ihre Fernseh- und Rundfunkprogramme tatsächlich so auswählen können „wie Zeitungen und Zeitschriften am Kiosk“ (Nassauer), bleibt auch nach der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf fraglich. Als quasi monopolistische Nutznießer der wenigen freien Rundfunkfrequenzen treten nämlich zunächst nur die hessischen Zeitungsverleger in Erscheinung, die über eine landesweite Hörfunkkette das Hessenland mit privatem Rundfunk bestrahlen sollen. Und dieses Konzept hat auch dafür gesorgt, daß im Privatfunk die regionale Werbung keinen Platz findet; denn die Zeitungsverleger scheuen die Konkurrenz für das eigene Printmedium. Diese Bestimmung soll nach vier Jahren überprüft werden. Im Bereich Fernsehen gibt es in Hessen ohnehin kaum freie Kanäle, so daß sich etwa in Frankfurt die privaten Anbieter um einen Kanal werden schlagen müssen.

Dennoch soll diese „Konkurrenz zu den öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten“ nach Auffassung des CDU -Fraktionsvorsitzenden Nassauer das Mediengeschäft beleben. Daß sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer „desolaten Lage“ befinde, diagnostizierte auch der Landtagsabgeordnete der Grünen Rupert von Plottnitz. Sie leisteten längst keinen Beitrag mehr zur demokratischen und politischen Kultur der Bundesrepublik. Mit dem vorgesehenen Landesmediengesetz allerdings wolle die Landesregierung den privat betriebenen „Kommerzfunk“ salonfähig machen, ohne die Meinungsvielfalt vor „kommerziell bedingter Auszehrung“ im Bereich der privaten Medien zu schützen. Um den Einfluß der Parteipolitik auf die Programme der privaten Anbieter zu eliminieren, fordern die Grünen im Landtag die „Befreiung“ der zu installierenden Aufsichtsgremien von Regierungs- und Parteienvertretern, „damit die gesellschaftliche Kontrolle im Interesse und zum Schutz der Allgemeinheit vor Medienmißbrauch“ wiederhergestellt und gesichert werden könne. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde mit dem Einverständnis aller Fraktionen in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.