Äther frei für „Radio Z“

Dauergenehmigung nach Probezeit für Nürnberger Alternativsender / Erster nicht-kommerzieller Privatfunk in Bayern / Bayerische Landeszentrale für neue Medien lobt Einsicht der Programmverantwortlichen  ■  Aus München Susanne Petz

Aufatmen bei „Radio Z“: Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) erteilte am Donnerstag dem Nürnberger Alternativ-Sender im driten Anlauf, nach sechsmonatigem Probebetrieb, eine Dauergenehmigung. Damit ist der Sendebetrieb des ersten nicht-kommerziellen Privatfunks in der lokalen bayerischen Hörfunkszene gesichert.

Abgelehnt hatten die Medienräte des Freistaates „Radio Z“ in ihrer ersten Entscheidung, weil sie einen Verstoß gegen das Verbot der Parteienfinanzierung durch die Grünen vermuteten. Weiter aufgeführt wurden kirchen-feindliche Tendenzen und die Absicht von Radio Z, Schwulen einen festen Sendeplatz zur Verfügung zu stellen.

Vor Gericht erreichte der Alternativ-Sender, daß das Genehmigungsverfahren wieder aufgerollt wurde. Die Medienräte rangen sich jedoch auch nach richterlich verordnetem Überdenken zunächst nur zu einem zweiten dreimonatigen Probelauf durch. Dieser Probe hielt die Berichterstattung von „Radio Z“ - dessen Wortanteil an der Sendezeit mit 40 Prozent weit über dem Durchschnitt der kommerziellen bayerischen Privatfunk-Sender liegt -, stand, wenn auch nicht makellos. Die wachsamen Ohren der Landeszentrale machten eine mangelnde Trennung von Bericht und Kommentar aus. Doch der Hörfunkausschuß war sich darüber einig, daß dies „keineswegs eine Besonderheit von 'Radio Z'“ sei und BLM-Präsident Mühlfenzl entschuldigte die fehlende Trennschärfe mit mangelnder Professionalität.

Auch der Strauß-Gesandte, Staatssekretär Rosenbauer, sprach sich - voll Stolz auf die „erzieherische Arbeit“, die der Medienrat da geleiste habe - für eine Dauergenehmigung aus. Spätestens hier war allen klar, daß der öffentlich -rechtliche Träger des Privatfunks im Freistaat sich eine weitere peinliche Gerichtsentscheidung ersparen wollte.

Wieviel einfacher das Genehmigungsverfahren in Bayern für Anbieter sein kann, die politisch und finanziell nicht gegen den Strom schwimmen, wurde noch in derselben Sitzung deutlich: Die Geschäftsführung der Landeszentrale schlug vor, einem Bewerber die Lizenz ohne jede Beratung in den Ausschüssen zu erteilen, nur damit er in der Sommerpause schon senden kann.