Außenministerium warnt Chile

Berlin (taz) - Eine Bestätigung der Todesurteile gegen die drei Chilenen durch die zweite Instanz würde nach Aussage des Bonner Außenministeriums zu „einer schwerwiegenden Belastung der bilateralen Beziehungen zu Chile führen“. Auf Weisung Bonns ist gestern der Botschafter der BRD in Santiago, Horst Kullak-Ublick beim chilenischen Außenminister Ricardo Garcia vorstellig geworden. Der Botschafter sollte dabei zum Ausdruck bringen, daß die Bundesregierung das „Militärgerichtsverfahren mit großer Sorge und genau beobachte“, sich aber nicht in das laufende Verfahren einmischen wolle.

Auch Bundesjustizminister Engelhard hat sich jetzt zum Fürsprecher der drei von der Todesstrafe bedrohten Gefangenen gemacht. Engelhard appellierte an seinen chilenischen Amtskollegen Hugo Rosende, „gegen die drei nicht die Todesstrafe zu verhängen“. Im konkreten Fall sei die Höchststrafe auch nach dem Völkerrecht unzulässig, da die Angeklagten nach einem Gesetz verurteilt würden, das erst ein Jahr nach den Tatvorwürfen eingeführt wurde, erklärte Justizminister Engelhard in Bonn.

Neben anderen Bundesländern hat nun auch Nordrhein -Westfalen sein Asylangebot zur Aufnahme der 15 Chilenen erneuert.

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