Große Koalition für Rentenreform

■ Blüm erläutert Rentenreform / Auch Beamte sollen Beitrag zur Altersversorgung leisten / Rente wird am Nettolohn orientiert steigen / „Sanfte“ Beitragssteigerung zur Rentenversicherung in den 90er Jahren

Hamburg (dpa) - Bundesregierung und SPD-Opposition sind sich offenbar einig, daß künftig auch Beamte einen Beitrag zur Altersversorgung leisten müssen. Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) machte deutlich, daß die Staatsbediensteten bei der Rentenreform nicht geschont werden. Der SPD-Rentenexperte Günther Heyenn sprach sich für eine stufenweise Einführung der Beiträge für Beamte aus. Beide Politiker forderten übereinstimmend einen parteiübergreifenden Konsens in der Rentenpolitik. Den Reformentwurf will Blüm noch vor Jahresende vorlegen.

Nach den Vorstellungen von Arbeitsminister Blüm soll die Rente weiter lohnbezogen, künftig aber am Nettolohn orientiert steigen. Damit will er vermeiden, daß die Renten, die zur Zeit dem Brutto-Arbeitsentgeld angepaßt sind, bei steigender Steuer- und Sozialabgabenlast weiterhin stärker steigen als die verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer. Als wichtige Neuerung für die Bemessung des Bundeszuschusses schlug Blüm vor, ihn an die Beiträge zu koppeln und nicht mehr an die Einnahmen wie bisher. Der Bund müsse dann entsprechend der Beitragssteigerung auch mehr zahlen. Damit will Blüm den Folgen des Geburtenrückganges Rechnung tragen, daß es in der Bundesrepublik innerhalb der nächsten 40 Jahre mehr Rentner als Erwerbstätige geben wird.

Der Minister sprach ferner von „sanften“ Beitragssteigerungen in Zehntel-Punkten Anfang der 90er Jahre. Derzeit liegen die Renten-Beiträge bei 18,7 Prozent. Blüm befürwortet zudem eine „größere Freiheit in der Bestimmung des Rentenzugangsalters“ sowie einen „nicht so abrupten“ Übergang in den Ruhestand wie heute. Dafür regte er ein Angebot für Teilrenten und flexible Übergänge an.

Eine der neuen Rentenformel entsprechende Lösung müsse auch bei der Beamtenversorgung gefunden werden, wenn auch in einem weiteren Gesetz. Bei der stufenweisen Einführung der Beamtenbeiträge sollten nach den SPD-Vorstellungen Beamte der Besoldungsgruppen A-1 bis A-8 nach 20 Jahren einen Beitrag in Höhe von vier Prozent ihrer Bezüge zahlen. Beamte des höheren Dienstes sollten bereits nach zehn Jahren Beiträge wie bei der Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil gegenwärtig 9,35 Prozent) abführen, forderte in einem 'dpa' -Interview der SPD-Obmann im Bundestagssozialausschuß, Heyenn. Auch das Dienstalter, in dem Beamte ihre Höchstpension erreichen - derzeit 35 Jahre - müsse heraufgesetzt werden. Außerdem seien weitere Vorschriften der Beamtenversorgung an die Rentenversicherung anzugleichen, etwa die über Dienstunfähigkeit.

Die „Harmonisierung“ der Alterssicherungssysteme hob auch der SPD-Parteivorsitzende Hans-Jochen Vogel hervor.