Heilpraktiker gegen Kassen-Zulassung

Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Naturheilverfahren trifft Heilpraktiker nicht  ■  Von Caroline Schmidt-Gross

Berlin (taz) - Nach Aussage des Berufsverbandes Deutscher Psychologen hat sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Heilpraktiker-Gesetz nichts geändert. Es sei für einen Patienten nur möglich, im sogenannten Delegationsverfahren die Kosten für eine psychologische Behandlung von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Das heißt, ein Arzt der Schulmedizin überweist den Patienten an einen Psychologen, worauf die Rechnung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Die Richter des BVerfG stellten lediglich fest, so die Presseerklärung des BVerfG, daß eine gesetzliche Regelung des Psychotherapeutenberufs sinnvoll wäre, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Kassenzulassung, nützen könnte. Ein Recht darauf bestehe aber nicht.

Das BVerfG hatte vorgestern in mehreren Verfahren Entscheidungen getroffen, in denen es um die Rechte von Heilpraktikern und Diplompsychologen ging. Die Verfassungsbeschwerde eines psychotherapeutisch tätigen Diplompsychologen, der dagegen geklagt hatte, daß er für seine Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des Heilpraktikergesetzes bedürfe, wurde zurückgewiesen, weil es sich bei dem Erlaubniszwang um eine im Interesse der Volksgesundheit zulässige Beschränkung seiner Berufsausbildungsfreiheit handele. Erfolg hatte aber die Verfassungsbeschwerde einer ebenfalls psychotherapeutisch tätigen Schweizerin, der eine Heilpraktikererlaubnis im Hinblick auf ihre fehlende deutsche Staatsbürgerangehörigkeit verweigert worden war. Das BVerfG erklärte die entsprechende Vorschrift für nichtig.

Erfolglos dagegen blieb die Verfassungsbeschwerde einer weiteren Heilpraktikerin, die die Befugnis zur selbstständigen Behandlung von Kassenpatienten begehrte.

Das BVerfG beurteilte den Ausschluß der Heilpraktiker von der Kassenzulassung damit, daß nur approbierte Ärzte eine rasche und sichere Heilung der Versicherten gewährleisten würden. Bernhard Asmus, Vorsitzender des Freien Verbandes der Heilpraktiker: „Die Mehrzahl der Kollegen ist gegen die Aufnahme in die Krankenkassen.“ Denn die Krankenkassen würden auch nur das abrechnen, was einem wissentschaftlichen Nachweis im Sinne der Schulmedizin genügt. Und die Behandlung des Heilpraktikers läge nicht in diesem Bereich. Außerdem würden sich die Heilpraktiker dem finanziellen Einkommen ihrer Patienten anpassen.