: Ehrverletzende Broschüre
■ Beratungsstelle TIO wurde ungewollt Mitverfasserin einer Broschüre der Ausländerbeauftragten John / Test wurde nachträglich herausgetrennt
Interessenten für die von der Ausländerbeauftragten herausgegebenen Broschüre „Die Ehre in der türkischen Kultur“ müssen sich künftig mit einer um 16 Seiten verkürzten Fassung begnügen. Die Ausländerbeauftragte John hat das Kapitel von Karin Heinrich und Ayfer Schultz über „Männliche Ehre und Frauenunterdrückung“ herausschneiden sowie deren Namen im Inhaltsverzeichnis schwärzen lassen.
Die Broschüre ist in Barbara Johns Kampagne „Miteinander leben“ eingebettet. Die beiden Autorinnen jedoch sind Mitarbeiterinnen der Kreuzberger Beratungsstelle für türkische Frauen TIO und lehnen jede Identifikation mit der Politik der Ausländerbeauftragten ab. Zwar wird die Beratungsstelle von der Sozialverwaltung finanziert, doch wendet sie ein seitens der Ausländerbeauftragten umstrittenes Prinzip - Beratungen unter Ausschluß der Männer - an.
Das herausgetrennte Kapitel geht auf dieses Prinzip ein. Es bezieht sich auf ein Thesenpapier, welches die beiden Frauen während eines Seminars des Paritätischen Bildungswerks im Juni des vergangenen Jahres erläuterten. Die beiden hatten damals einer Veröffentlichung zugestimmt, gingen aber davon aus, daß das Bildungswerk Herausgeber sein werde. Einige Monate später bekamen sie auch einen Entwurf der Broschüre zugeschickt, in der das Paritätische Bildungswerk als Herausgeber genannt wird und man sich bei der Ausländerbeauftragten lediglich für die Finanzierung bedankt. Als im Mai schließlich die Broschüre der Ausländerbeauftragten erschien, schalteten die TIO-Frauen einen Anwalt ein.
Die Ausländerbeauftragte ließ daraufhin das Kapitel aus der Broschüre heraustrennen. An den Anwalt von TIO schickte John zunächst die herausgetrennten Seiten und forderte nach Angaben von Karin Heinrich für die entstandenen Kosten 2.600 Mark.
Die Ausländerbeauftragte betrachtet das Ganze als „Groteske“. Woher hätte sie wissen sollen, daß die TIO -Frauen im nachhinein gegen eine Veröffentlichung seien. Das Paritätische Bildungswerk hätte ihr „ein fertiges Manuskript“ gegeben.
Auch die TIO-Frauen fordern Schadensersatz - zumindest für die entstandenen Anwaltskosten. Barbara John wehrt jedoch ab. Für Schadensersatzansprüche sei ausschließlich das Paritätische Bildungswerk zuständig. Die Mitarbeiter des Werks waren gestern zu keiner Stellungnahme bereit.
E.K.
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