RB4-Computer speichert ungesetzlich

■ Der amtliche Landesdatenschutz bestätigt: Datenspeicherung verstößt gegen Gesetz Widerrechtlich Hörer- und Mitarbeiterdaten festgehalten / „Datenschutzgesetz gilt auch für Kleinrechner“

Verstöße gegen das Bremische Datenschutzgesetz hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei Vierten Programm von Radio Bremen festgestellt. Das geht aus dem Bericht hervor, der seit Montag dieser Woche dem Direktorium und dem Personalrat des Senders vorliegt. In allen wesentlichen Punkten bestätigt der Bericht der staatlichen Datenschützer genau diejenigen Befunde, die die Gutachter des Personalrats schon vor Wochen festgestellt hatten: In den beiden Personalcomputern der Pop-Welle wurden personenbezogene Daten gespeichert, von MitarbeiterInnenn der Sendung, aber auch von HörerInnen, die bei RB 4 anrufen. Das wiederspricht nicht

nur der „Dienstvereinbarung“ zwischen dem Personalrat und dem Direktorium, sondern auch dem Gesetz.

Seit November 1986 wird die Pop-Welle für junge Leute nun ausgestrahlt, ein Programm mit einem Etat von nur 1,2 Millionen Mark pro Jahr. Deswegen ist die Personalausstattung viel knapper als bei anderen Redaktionen: Der Sendungen werden jeweils von nur einer Person gefahren.Und: Der Einsatz von personalsparenden PCs ist unverzichtbar. Der Personalrat hat dem zugestimmt, weil die RB 4-Frequenz sonst von privaten Radio-Anbietern beansprucht worden wäre. Eins jedoch hat er zur Bedingung gemacht: Der Gebrauch der PCs

müsse streng geregelt werden, eben in jener „Dienstvereinbarung“, gegen die die Macher von RB 4 so gründlich verstoßen haben.

Sven Holst, Stellvertreter des Landesdatenschützers Alfred Büllesbach hat schon vor drei Wochen einen Blick in die beiden PCs bei Radio Bremen 4 geworfen. Außerdem hat er sich vom Intendanten Karl-Heinz Klostermeier die 23 Disketten aushändigen lassen, die auch die Gutachter des Personalrats: Monika Angel und Eckhard Kanzow schon überprüft hatten. Daß Holst zu den gleichen Ergebnissen kam, ist also nicht weiter verwunderlich. Beide Gurtachten weisen nach, daß es in den PCs Programme ge

geben hat, die laut „Dienstve reinbarung“ nicht erlaubt waren, und die nach Auffassung der Gutachter jede vorstellbare Datenverknüpfung erlauben, bis hin zur Leistungs-und Verhaltenskontrolle der MitarbeiterInnen. (vgl. dazu auch taz vom 4. 8.88). „Somit ist festzustellen“, faßt der amtliche Datenschutzbericht zusammen, daß bei Radio Bremen 4 gegen Bestimmungen des Bremischen Datenschutzgesetzes verstoßen wurde. Die Systemverwaltung entspricht nicht den Anforderungen und Ansprüchen ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. Regelungen, was auf der Festplatte, und was auf den Disketten zu speichern ist, bestehen nicht, ebensowenig sind Löschroutinen und andere Datenschutzmaßnahmen vorgesehen. Auch die Datenverarbeiteung auf Kleinrechnern (PCs, die Red.)

muß in vollem Umfang den Bestimmungen des Bremischen Datenschutzgesetzes entsprechen.“

Ein Gespräch zwischen PersonalrätInnen und MitarbeiterInnen der Popwelle am Mittwoch führte zu keiner Einigung. Die RB 4 -Macher hatten von Anfang an gegen die Kontrolle ihrer PC protestiert, und bestanden auch bei dem Gespräch darauf, daß sie wie gewohnt mit den Computern arbeiten wollen. Daraufhin brachen die PersonalrätInnen das Gespräch ab.

Am kommenden Montag hat die Intendanz des Senders Gelegenheit, sich gegenüber dem Datenschutzbeauftragten Büllesbach zum Datensumpf bei RB 4 zu äußern. Büllesbach wird bei dieser Gelegenheit vom Intendanten Klostermeier auch wissen wollen, wie die Mängel behoben werden sollen.

mw