Frauenpower ins Landesgesetz

■ Die Frauenbeauftragte will ein Landesgleichstellungsgesetz / Versteckte Diskriminierungen aufspüren und aktiv die Gleichberechtigung durchsetzen

Mit dem Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz für die Berliner Landesgesetze ging jetzt die Frauenbeauftragte Carola von Braun (FDP) in die Offensive. Nach ihren Vorstellungen soll es nicht nur ein Anti -Diskriminierungsgesetz sein, sondern auch Gebote zur aktiven Frauenförderung beinhalten. Der Vorschlag geht jetzt als Empfehlung ans Abgeordnetenhaus.

Die bestehenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften enthielten eine Fülle von zum größten Teil versteckter Diskriminierung von Frauen, erklärte gestern Carola von Braun. Als ein kleines Beispiel nannte sie die Tatsache, daß an den Universitäten aus haushaltsrechtlichen Gründen für die Zeit des Mutterschutzes keine Vertretungen bezahlt würden. Dies führe nach ihren eigenen Kenntnissen dazu, daß Professoren zum Teil nicht bereit seien, Frauen als Assistentinnen einzustellen.

Das Gesetz solle auch sicherstellen, daß Entscheidungsgremien, beispielsweise Aufsichtsräte, päritätisch von Frauen und Männern besetzt werden. Aber nicht nur Diskriminierungen aufzuspüren soll Aufgabe des Gesetzes sein, es soll auch überall dort, wo die Gleichberechtigung von Frauen nicht durchgesetzt ist, zwingende Gleichstellungsgebote enthalten. Beispielsweise könnten öffentliche Gelder oder Aufträge, die Betriebe erhalten, daran geknüpft werden, daß Firmen bindende Frauenförderpläne aufstellen, sagte von Braun und verwies auf Erfahrungen aus den USA.

Umsetzen müßte das Gesetz eine möglichst unabhängige Gleichstellungsinstitution. Ihr obläge die Aufgabe, die Gesetze durchzuforsten, und Vorschläge für die Umsetzung des Gleichstellungsgebotes zu erarbeiten. Unklar, und das sieht die Frauenbeauftragte als eine der Aufgaben einer Enquete -Komission, ist, wie das Gesetz durchzusetzen werden kann.

Politisch wünschenswert sei ein Klagerecht, entweder für die einzelne Frau oder auch für die Gleichstellungsstelle, sagte von Braun. Grundlage ihres jetzigen Vorstoßes sei eine Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode, erklärte die Frauenbeauftragte.

bf