Und wieder war's die RAF

Rebmann begründet das Ausnahmerecht: nicht wegen IWF-Gipfel, sondern wegen „Familie Meyer“  ■  Von Vera Gaserow

Berlin (taz) - Nicht die Weltbank und der IWF sind Schuld, sondern wieder die RAF. Sie soll den Grund dafür abgeben, daß Generalbundesanwalt Rebmann vom Bundesgerichtshof die Ermächtigung zur Errichtung von bundesweiten polizeilichen Kontrollstellen erhalten hat.

Der Freibrief zu polizeilichen Massenkontrollen, den der Bundesgerichtshof auf Grundlage des Anti-Terrorparagraphen 111 der Strafprozeßordnung im Mai ausgestellt hat, sei keinesfalls im Zusammenhang mit der Bankertagung zu sehen, sondern diene als „reine Fahndungsmaßnahme“ gegen die RAF, entgegnete der Sprecher der Bundesanwaltschaft auf einen entsprechenden taz-Bericht von gestern.

Konkret, so Rebmanns Sprecher Förster, seien die Fahndungsmaßnahmen gegen das der RAF zugerechnete „Ehepaar Meyer“ gerichtet. Als konkrete Straftaten, die einem Gerichts-Beschluß zur Einrichtung von Kontrollstellen zugrunde liegen müssen, nannte die Bundesanwaltschaft Aktionen der RAF aus den Jahren 1985 und 1986. Auf die Frage, warum der Bundesgerichtshof Fortsetzung auf Seite 2

dann erst jetzt, kurz vor der IWF/Weltbank-Tagung, die Ermächtigung zu Massenkontrollen gegeben hat, antwortete die Bundesanwaltschaft: „Weil wir die Täter noch nicht gefaßt haben.“ Ob der angeblich zeitlich befristete Beschluß des BGH bis zum IWF-Kongreß gilt, werde man nicht verraten.

Der Bundesvorstand der Grünen protestierte gestern gegen die „klammheimliche Verhängung des Ausnahmezustands“ im Vorfeld des Banken-Gipfels. Selbst in Südafrika würden die Bürger darüber informiert, daß der Ausnahmezustand verhängt sei, erklärte der Bundesvorstand.

Die Grünen im Bundestag wollen mit einer Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen, auf welchen konkreten Straftaten der Beschluß des BGH beruht und wieviele Personen im Vorfeld des IWF/Weltbank-Gipfels schon kontrolliert und gespeichert wurden. Die Berliner AL erkennt eine „unverantwortliche Eskalation“ in Hinblick auf den bevorstehenden Kongreß. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, Isola, bezeichnete die bisher bekanntgewordenen Maßnahmen als „glatten Rechtsmißbrauch“. Solche Pauschalermächtigungen seien für die sozialdemokratischen Juristen ein weiterer Anstoß, für die Abschaffung der Anti -Terror-Gesetze zu streiten.