Post-„Pflichtmahnung“

■ Demonstrieren bitte beim Lehrherrn anmelden

Eine „Pflichtmahnung“ bekamen vorgestern rund 250 Bremer Postlehrlinge von der Leitung des Fernmeldeamtes 2. Verstöße gegen die Ausbildungsordnung wirft ihnen Amtsleiter Reinke vor. Bei einer Wiederholung hätten sie mit „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“, also mit ihrer Entlassung, zu rechnen. Die „Pflichtmahnung“, werde in die Personalakte eingetragen.

Dies ist die späte Rache der Amtsleitung für eine Demonstration der angehenden „Kommunikations-Elektroniker“ Ende Juni. Damals waren sie - während der Arbeitszeit - zur Bremer Oberpostdirektion demonstriert und hatten dort gefordert, daß sie nach der Ausbildung in ihrem frisch erlernten Beruf in den Postdienst übernommen werden. Oberpostdirektor Kuhl hatte sie mit warmen Worten willkommen geheißen: Er freue sich, daß die Azubis sich für ihre Zukunft einsetzen. Und: Die Aktion der jungen Leute sei für ihn ein Zeichen „lebendiger Demokratie“.

Dennoch meldete sich drei Wochen später die Amtsleitung des Fernmeldeamts zu Wort. Sie forderte von den Demostranten, sie sollten sich bis zum vierten August zu ihrer Aktion erklären. Diese antworteten unisono: In gleichlautenden Schreiben beriefen sie sich auf das Lob aus dem hohen Munde des Oberpostdirektors. Umsonst: Nicht über die Demonstration hätte sich die Amtsleitung aufgeregt, sondern darüber, daß die Demonstranten sich nicht ordnungsgemäß abgemeldet haben, sagte der stellvertretende Leiter Reinhard Grabs gestern zur taz.

mw