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FDP steht zu ihrer Spielbank-Politik

Niedersächsische FDP hält Krisensitzung wegen Spielbankaffäre / Konzessionsvergabe des ehemaligen Innenministers Groß an Parteifreunde verteidigt / Bei Konzessionsvergabe Konkurrenten ausgeschaltet  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Nach einer eilends anberaumten Sitzung hat der geschäftsführende Landesvorstand der niedersächsischen FDP am Samstag die Entscheidung des ehemaligen FDP -Innenministers Röttger Groß verteidigt, im Jahre 1975 die Konzessionen für die Spielbanken Bad Bentheim und Bad Zwischähn an eine aus Parteifreunden bestehende Bewerbergruppe zu vergeben.

Nach der Sitzung des FDP-Vorstandes, dem auch der Bad Bentheimer Konzessionsinhaber und FDP-Landeschatzmeister Detlef Kleinert angehört, sagte der niedersächsische FDP -Fraktionsvorsitzende Martin Hildebrand, ein Amtsmißbrauch des damaligen FDP-Innenministers bei der Konzessionsvergabe sei unvorstellbar. Anlaß für die dreistündige FDP -Krisensitzung war die jüngste Veröffentlichung des 'Spiegel‘, der die bisher bekannten Vorwürfe gegen die FDP im Zusammenhang mit der Konzessionsvergabe zusammenfaßt und um Details ergänzt.

Der damalige FDP-Innenminister Groß hatte sich im Februar 1975 bereits sechs Tage nach Eingang des Konzessionsantrages der FDP-Bwerbergruppe faktisch für seine Parteifreunde entschieden. Am 26.Februar 1975 hielt der für die Konzessionsvergabe zuständige Ministerialrat Roemheld in einem dem Spielbankausschuß vorliegenden Vermerk die Groß -Entscheidung fest, daß die bis dahin favorisierte Bewerbergruppe um den nordrhein-westfälischen Möbelfabrikanten Richter die Konzession doch nicht erhalten solle. Roemheld sollte damals diese Entscheidung vertraulich behandeln und, so heißt es in dem Vermerk, nach außen erklären, „daß der Wettbewerb um die Konzession noch offen sei“. Die Ausschaltung der Konkurrenten hat Groß damals mit einer angeblich ungünstigen Auskunft der Handelskammer Dortmund über die Gruppe Richter begründet. Diese Auskunft lag allerdings dem Innenministerium bereits länger vor und hatte vorher eine erste interne Abzeichnung der Konzessionszusage an die Gruppe um Richter durch den zuständigen Staatssekretär nicht verhindert.

Der FDP-Landesvorstand erklärte allerdings auch am Samstag noch einmal, Groß habe damals gute Gründe für die kurzfristige „Um-Entscheidung“ gehabt. So habe der Möbelfabrikant Richter seine Bewerbung für die Konzession damals mit dem Versprechen verbunden, in Bad Bentheim Möbelfabriken zu errichten - ein „unzulässiger Repressionsversuch“.

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