Unterweltgröße Brumme muß brummen

■ Fünf Jahre Haft für Gastwirt Brumme wegen versuchter Anstiftung zu zwei Morden an dem Baulöwen Schmidt und Bauunternehmer Mewes

Nach mehrmonatiger Verhandlung wurde gestern eine stadtbekannte Größe der Berliner Unterwelt, der Gastwirt Manfred Brumme (44), wegen versuchter Anstiftung zu zwei Morden - auf den Baulöwen Günther Schmidt und den Bauunternehmer Wilhelm Mewes - zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat „Manne“ Brumme im Auftrag des inzwischen untergetauchten Rechtsanwalts Christoph Schmidt-Salzmann einen Ganoven als Killer gedungen, der Schmidt und Mewes schwer verletzen beziehungsweise umbringen sollte. Freigesprochen wurde Brumme vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung in Sachen Schüsse in der Tiefgarage im Oktober 1985 auf den Makler Schmidt. Der Mitangeklagte Harald L. (37) wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, unter anderem wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, verurteilt, weil er mit seinem Geständnis zur Aufklärung des Tiefgaragen-Komplexes beigetragen hatte.

Hintergrund des zum AntesKomplex gerechneten Verfahrens ist ein erbitterter Streit unter den ehemaligen Geschäftspartner Schmidt, Mewes und Schmidt-Salzmann. Schmidt-Salzmann fühlte sich laut Urteilsbegründung von seinen früheren Geschäftspartnern um Millionensummen geprellt und beauftragte seinen langjährigen Freund „Manne“ Brumme Anfang 1985, einen Killer zu dingen. Doch der Ganove Kurt R., der sich zunächst für ein versprochenes Honorar zwischen 200.000 und 400.000 Mark bereiterklärte, Mewes in die Beine zu schießen und Schmidt umzubringen, war vor der Tat abgesprungen. Kurt R. faßte später den Entschluß auszupacken und hatte dafür von Mewes finanzielle Rückendeckung erhalten. Das Gericht stützte sein Urteil gegen Brumme im wesentlichen auf die Aussage dieses Kronzeugen, dessen Glaubwürdigkeit „ausgiebig geprüft“ worden sei. Brummes Bruder spuckte dem Kronzeugen für den „Verrat“ gestern während der Urteilsverkündung aufs Hemd.

Der zweite Vorwurf, Anstiftung zu den Schüssen in der Tiefgarage auf Schmidt im Oktober 1985, konnte Brumme laut Urteil nicht nachgewiesen werden. Das Gericht hielt es zwar für „wahrscheinlich“, daß Brumme den Auftrag an den zwischenzeitlich bereits verurteilten Stefan M. weitergeleitet hatte, mochte aber auch nicht ausschließen, daß Schmidt-Salzmann die Angelegenheit allein abgewickelt hatte. Angeblich existierende Aufzeichnungen von Telefongesprächen, aus denen hervorgehen soll, daß Brumme auch den zweiten Auftrag weitergab, hatten von der Staatsanwaltschaft nicht in den Prozeß eingeführt werden können, weil Innensenator Kewenig seine Genehmigung dazu versagt hatte.

plu