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Bei wem haben Sie heute übernachtet?

■ Die im Berlinflugverkehr neue Fluggesellschaft Trans World Airlines (TWA) verärgert Passagiere durch indiskrete Sicherheitsprüfungen

Daß ihn die TWA-Sicherheitskräfte in Tegel vor dem Einchecken zum Flug nach Frankfurt nach dem Gepäck fragten, dafür hatte der Passagier ja noch Verständnis. Als er allerdings Auskunft geben sollte, was er in Berlin gemacht habe, bei wem er übernachtet habe und wie seine Gastgeber hießen, platzte ihm der Kragen. Er verweigerte die Auskunft, worauf ihm der Sicherheitsmann kühl bedeutete, dann müsse er mit einer anderen Gesellschaft fliegen. Da dies aus Zeitgründen nicht ging, fügte er sich zähneknirschend. Ähnliches widerfuhr einer Frau, die letzte Woche mit TWA von Frankfurt nach Berlin fliegen wollte.

Der Pressesprecher von TWA-Berlin, Forbes, konnte zu dem beschriebenen Fall gestern nicht Stellung nehmen und verwies lediglich auf die allgemeine Gefährdung des Luftverkehrs durch mögliche Anschläge. Zu Sicherheitsbefragungen sei man nach amerikanischem und deutschem Recht gesetzlich verpflichtet. Der Stationsleiter der TWA in Frankfurt, Wolf, bestätigte auf taz-Anfrage, daß die TWA, deren Flugzeuge mehrfach Ziel von Anschlägen und Entführungen waren, „in Einzelfällen, höchstens aber bei jedem 20. oder 30. Passagier“ auch Fragen nach Reisezweck, Übernachtungsort und Namen von Bekannten stelle, die über die amerikanischen und bundesdeutschen Bestimmungen hinausgingen. Dabei komme es den Mitarbeitern der von TWA beauftragten Sicherheitsfirma vor allem darauf an, verdächtige Reaktionen von Passagieren festzustellen, die man dann gegebenenfalls näher untersuche. Die Angaben würden nicht erfaßt und gespeichert. Sie fänden auch keine Aufnahme in die TWA-Liste über „problem passengers“, in der die Fluggesellschaft weltweit Passagiere speichert, die „zum Beispiel durch Trunkenheit oder Randalieren an Bord eines Flugzeuges“ aufgefallen sind. Alle Maßnahmen dienten nur der Sicherheit der Passagiere, die in der Regel Verständnis für die Befragung zeigten. Bislang sei aber nur in einem Fall ein Passagier vom Transport ausgeschlossen worden, weil er die Antworten verweigerte, sagte Wolf. Die anderen Berliner Fluggesellschaften sind derzeit weniger neugierig. Der zuständige Mitarbeiter des Berliner Datenschutzbeauftragten, Dr. Garstka, beschränkte sich mangels Zuständigkeit auf die Spontanstellungnahme „Das is ja'n Ding!“ und die generelle Aussage, daß „so weitgehende Fragen“ ihm „problematisch erscheinen“.

tr

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