Falsche Behauptung

■ Arnulf Baring - Dieter Kunzelmann

Zum zweiten Mal hat jetzt der renommierte Historiker Arnulf Baring eine falsche Behauptung über Ex-AL-Abgeordneten Dieter Kunzelmann widerrufen. Dieses Mal ließ er es allerdings nicht auf einen Prozeß ankommen, sondern fand sich zu einer außergerichtlichen Lösung einschließlich der Übernahme der entstandenen Anwaltskosten bereit. In seinem 1982 erschienenen Buch „Machtwechsel“ über die Ära Brandt/Scheel hatte Baring Kunzelmann als Verfasser eines Aufrufs zur Brandstiftung in Berliner Kaufhäusern bezeichnet. Vor rund einem Jahr mußte Baring bereits die andere Falschbehauptung zurücknehmen, Kunzelmann habe 1970 einen Brandanschlag auf den Berliner Juristenball verübt und sei wegen Mordes angeklagt. Die Pressekammer des Landgerichtes sprach Kunzelmann deswegen ein Schmerzensgeld von 2.000 DM zu und verurteilte Baring zur Zahlung der Anwaltskosten.

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