: Falsche Behauptung
■ Arnulf Baring - Dieter Kunzelmann
Zum zweiten Mal hat jetzt der renommierte Historiker Arnulf Baring eine falsche Behauptung über Ex-AL-Abgeordneten Dieter Kunzelmann widerrufen. Dieses Mal ließ er es allerdings nicht auf einen Prozeß ankommen, sondern fand sich zu einer außergerichtlichen Lösung einschließlich der Übernahme der entstandenen Anwaltskosten bereit. In seinem 1982 erschienenen Buch „Machtwechsel“ über die Ära Brandt/Scheel hatte Baring Kunzelmann als Verfasser eines Aufrufs zur Brandstiftung in Berliner Kaufhäusern bezeichnet. Vor rund einem Jahr mußte Baring bereits die andere Falschbehauptung zurücknehmen, Kunzelmann habe 1970 einen Brandanschlag auf den Berliner Juristenball verübt und sei wegen Mordes angeklagt. Die Pressekammer des Landgerichtes sprach Kunzelmann deswegen ein Schmerzensgeld von 2.000 DM zu und verurteilte Baring zur Zahlung der Anwaltskosten.
bim
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen