Blitzaktion gegen Bürgerrechte

Neue Gesetze zur „Inneren Sicherheit“ im Bundestag debattiert / Vorgezogenes parlamentarisches Verfahren  ■  Aus Bonn Charlotte Wiedemann

Mit verdächtiger Eile sollen heute die neuen Gesetze zur „Inneren Sicherheit“ im Bundestag eingebracht werden. Um die Gunst der Stunde im Vorfeld der IWF-Tagung und nach dem Tietmeyer-Anschlag zu nutzen, wird ein ungewöhnliches parlamentarisches Verfahren in Kauf genommen: Erst mit einer Geschäftsordnungsdebatte heute morgen wollen die Regierungsparteien die Behandlung noch am heutigen Tag durchsetzen. Wenn sie jetzt zügig durch die parlamentarischen Beratungen gepaukt werden, ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar nicht ausgeschlossen. Eine Experten-Anhörung zu den von zahlreichen Juristen abgelehnten Strafverschärfungen findet am 9.November im Rechtsausschuß des Bundestags statt.

Mit dem Paragraphenwerk wird unter anderem die Möglichkeit zur Vorbeuge-Verhaftung vor Demonstrationen erweitert; Vermummung und „passive Bewaffnung“ werden unter ein strafbewehrtes Verbot gestellt. Strafen für diverse Delikte werden heraufgesetzt, zum Beispiel das Kappen von Strommasten Fortsetzung Seite 2