Datenspeicherung ohne Rechtsgrundlage

Für die Speicherung personenbezogener Daten in zentralen Namenskarteien der Staatsanwaltschaft besteht keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das Gericht fordert den Gesetzgeber auf, bis Ende der Legislaturperiode ein neues Gesetz zu formulieren. Das hat das Frankfurter Oberlandesgericht jetzt festgestellt. (Aktenzeichen: OLGFfm 3VAs4/88)