Tote müssen zahlen

■ Krankenkassen kassieren 5,9 Prozent der Witwen-Renten als Beitrag / Ausnahmen gibt es nur für Reiche

Heinz B. ist Rentnerin. Seit seine Frau gestorben ist, bezieht er als Witwe auch 60 Prozent ihrer Rente. Doch als er nachrechnete, stutzte er: Die Krankenkasse hatte auch für die verstorbene Ehefrau 5,9 Prozent Beitrag abgezogen.

„Ja, das ist richtig“, ist in der Leistungsabteilung der Handelskrankenkasse zu erfahren. Schließlich müßten auch dann doppelte Krankenkassenbeiträge

gezahlt werden, wenn eine Frau bei zwei Firmen gleichzeitig beschäftigt ist. Von dieser Regelung gibt es nur eine Ausnahme, wenn die monatlichen Einkünfte über 4.500 Mark liegen. So bestimmt es das Gesetz.

Da die Rentnerin Heinz B. jedoch nicht so reich ist, kassiert die Krankenkasse auch weiterhin die Beiträge seiner verstorbenen Ehefrau. Was sie wohl damit macht?

Ase