Lehrer wollen Zwangsgeld nicht zahlen

Hamburger Senat soll sich zu Lehrerstreik verhalten / CDU-Chef Perschau fordert ebenfalls Konsequenzen: Disziplinarmaßnahmen / Lehrer wollen nur Bußgeld zahlen / Gerichtsverfahren um Zwangsgeld  ■  Aus Hamburg Michael Berger

Die Schulbehörde zählte 5.000 LehrerInnen, die am Mittwoch in Hamburg gestreikt haben, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat „nahezu 8.000“ gesehen. Für die Gewerkschaft hat sich gezeigt, „daß die Hamburger Lehrerschaft insgesamt nicht bereit ist, sich von der tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeitverkürzung ausgrenzen zu lassen“.

Gegen das von der Behörde der GEW auferlegte Zwangsgeld von 40.000 Mark für die Durchführung der Urabstimmung will die Gewerkschaft Widerspruch einlegen. „Wir lassen uns nicht verbieten, unsere Mitglieder zu befragen, dies ist das Recht jeder Gewerkschaft“, so GEW-Sprecher Lorent zur Tat. Die 50.000 Mark Bußgeld, die für den Streik selbst erhoben wurden, will die GEW hingegen „für die gelungene Veranstaltung gerne bezahlen“.

Die Schulbehörde hat unterdessen das zuständige Bezirksamt Elmsbüttel angewiesen, den Bußgeldbetrag von insgesamt 90.000 Mark einzutreiben. Wegen des Widerspruchs wird es allerdings zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren um das Zwangsgeld kommen. Die Behörde rechnet damit, daß der Prozeß erst in etwa eineinhalb Jahren beginnen wird.

Auch die Sanktionen gegen die am Streik beteiligten LehrerInnen - 40 Mark Gehaltskürzung - werden nicht sofort vollzogen. Ein Sprecher versprach gestern, daß jeder einzelne Fall geprüft werde, es dürfe „keine pauschale Verurteilung geben“.

Ein „konsequentes Vorgehen“ gegen die Streikenden forderte der CDU-Fraktionschef im Hamburger Landesparlament, Hartmut Perschau. Die Pädagogen hätten sich des „organisierten Rechtsbruchs“ schuldig gemacht, es müsse jetzt entsprechende Eintragungen in die Personalakten geben, damit bei Beförderungen das „dienstliche Verhalten“ der Betreffenden beurteilt werden könne. Er selbst habe kein Vertrauen mehr, daß seine Kinder an den Schulen zur Rechtsstaatlichkeit erzogen würden.