Streit um Bus-Vorfahrt

■ BVG kritisiert „undifferenzierte Pauschalentscheidung“ der Polizei gegen Vorfahrt auf Wohnstraßen

In der strittigen Frage einer Bevorrechtigung für Busse auf Wohnstraßen hat die polizeiliche Straßenverkehrsbehörde nach Auffassung des bei der BVG für den Busbetrieb Verantwortlichen Wolfgang Jähnichen eine „undifferenzierte Pauschalentscheidung“ getroffen, gegen die man sich wehren wolle. Laut Jähnichen schlug die Behörde der BVG den Wunsch ab, eine Reihe von vor allem in den Außenbezirken gelegenen Straßen zur Verflüssigung des durchlaufenden Busverkehrs ganz oder teilweise zu Vorfahrtstraßen zu machen. Konkret hatte der Eigenbetrieb diese Änderung in einer Art Dringlichkeitskatalog für folgende Straßen beantragt: den Töpchiner Weg in Buckow, die Belßstraße in Lankwitz (von der Malteserstraße bis zur Marienfelder Allee), die Bahnhofstraße in Lichtenrade (zwischen Goltzstraße und S -Bahnhof Lichtenrade), den Ostburger Weg in Rudow, die Eythstraße in Tempelhof und die Humboldtstraße im Wedding.

Vor den teilweise schlecht einsehbaren Kreuzungen der genannten Straßen seien Busfahrer aufgrund der bestehenden Rechts-vor-links-Regelung immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, so daß besonders die vor den Ausstiegen wartenden Fahrgäste gefährdet seien, argumentierte die BVG. Jähnichen verwies in diesem Zusammenhang auf das Hamburger Beispiel. Dort sind alle Wohnstraßen, durch die Busse fahren, mit Ausnahme einzelner verkehrsberuhigter Bereiche. Kompromißweise wäre er schon mit einer nur für die jeweils nächste Kreuzung oder Einmündung geltenden Vorfahrtsregeln einverstanden gewesen, sagte der Busbetriebsleiter. Die BVG wolle schließlich keine „Rennbahnen“ für den motorisierten Individualverkehr schaffen, deutete er den Hauptkonfliktpunkt mit der Polizei an.

Tatsächlich lehnt die Polizei die BVG-Wünsche ab, weil man glaubt, daß deren Erfüllung das allgemeine Ziel einer Verkehrsverlangsamung in Wohnstraßen in Gefahr brächte. „Auf einer Vorfahrtsstraße wird einfach wesentlich schneller und unvorsichtiger gefahren als auf einer Straße mit Rechts-vor -links-Regelung“, so der Gruppenleiter in der Straßenverkehrsbehörde, Maercker, zur Grundsatzposition der Behörde. Nur einzelne Kreuzungen für BVG-Busse zu bevorrechtigen, wie dies Jähnichen vorschlug, verbiete andererseits die Straßenverkehrsordnung, denn danach müsse in gleichartigen Straßen eine „Stetigkeit der Verkehrsregelung“ für die Kraftfahrer gewährleistet sein.

Maercker zufolge ist in der Angelegenheit jedoch noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Verkehrsverwaltung habe nunmehr den Straßenkatalog der BVG zusammen mit der Stellungnahme der Polizei zur Überprüfung angefordert. Dabei wolle die Verwaltung von Senator Wronski speziell die Vorfahrtssituation in der Eythstraße unter die Lupe nehmen.

Thomas Knauf