Anklage nach Startbahn-Morden

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat die Anklage des Generalbundesanwalts wegen der Erschießung von zwei Polizeibeamten an der Frankfurter Startbahn West zugelassen. Das Verfahren richtet sich gegen Andreas Eichler und Frank Hoffmann als Hauptbeschuldigte. Ihnen werden die Polizisten-Morde zur Last gelegt. Die sechs weiteren Angeklagten sollen sich als angebliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung verantworten.