Rebmann: Szene verunsichert

Bonn (taz) - Bis auf zwei bedauerliche Fehler, so Generalbundesanwalt Rebmann gestern vor dem Innenausschuß des Bundestages, hätten die Einrichtungen von Kontrollstellen in der Zeit von Mai bis Oktober dieses Jahres, mit der Überprüfung potentieller IWF-Gegner nichts zu tun gehabt. Zu den Fehlern sei es am 8.6. in Gelsenkirchen und am 27.6. in Köln gekommen, als Besucher von Anti-IWF-Veranstaltungen kontrolliert wurden. Einer der in Köln Durchsuchten hatte mit seiner Beschwerde die Stellungnahme des Bundesgerichtshofs veranlaßt, in der die Durchführung der Kontrollen gerügt worden war. Laut Rebmann habe es mehrere Hinweise gegeben, daß „kämpfende Einheiten der RAF“ Anschläge auf den EG-Gipfel in Hannover und/oder die Weltbanktagung in Berlin geplant hätten. Zu den Hinweisen zählte Rebmann ein Beruhigungsmittel, daß man sowohl in einer konspirativen Wohnung der Action Direct als auch in einer von angeblichen RAF-Sympathisanten in der BRD benutzten Wohnung gefunden hätte. Dies sei ein Indiz für eine Entführungsvorbereitung. Alle durchgeführten Kontrollen nach Paragraph 111 der Strafprozeßordnung hätten zu „keinem Treffer geführt“. Trotzdem brauche man auch zukünftig solche Kontrollen, vor allem wenn die Grenzen zwischen den EG -Staaten immer durchlässiger würden. Nach dem BGH-Spruch müssten die Einrichtungen von Kontrollstellen allerdings zukünftig präziser begründet werden. Insgesamt, so sein Resümee, hätten die Kontrollen aber zur Verunsicherung der Szene geführt und dadurch wahrscheinlich weitere Anschläge verhindert.

JG