Zwangsernährung angeordnet

Am 64.Tag seines Hungerstreiks wurde der 44jährige Gefangene O. am Donnerstag abend vom Haftkrankenhaus Moabit in ein externes Krankenhaus verlegt und wird dort seither einer Infusionsbehandlung unterzogen. Nach Informationen der taz wurde die Verlegung und die Zwangsernährung vom Amtsgericht Tiergarten angeordnet, das O. mit einer Pflegschaftsanordnung für unmündig erklärt hatte. Der Beschluß erging auf Anregung der Justizverwaltung. Jene hatte sich auf ein kurz zuvor über O. angefertigtes psychologisches Gutachten berufen, indem die Zurechungsfähigkeit des Gefangenen angezweifelt worden war. Die Verlegung wurde mit akuter Lebensgefahr O.s wegen anhaltender Nahrungsverweigerung begründet. Justizsprecher Christoffel bestätigte auf Nachfrage, daß O. sich nach Vorlage des Gerichtsbeschlusses mit der Verlegung und Infusionsbehandlung einverstanden erklärt habe. Wie berichtet hatte O. in den letzten Wochen des Hungerstreiks eine Verlegung in die Spandauer Nervenklinik gefordert, die ihm jedoch verweigert wurde.