piwik no script img

Zwangsernährung angeordnet

Am 64.Tag seines Hungerstreiks wurde der 44jährige Gefangene O. am Donnerstag abend vom Haftkrankenhaus Moabit in ein externes Krankenhaus verlegt und wird dort seither einer Infusionsbehandlung unterzogen. Nach Informationen der taz wurde die Verlegung und die Zwangsernährung vom Amtsgericht Tiergarten angeordnet, das O. mit einer Pflegschaftsanordnung für unmündig erklärt hatte. Der Beschluß erging auf Anregung der Justizverwaltung. Jene hatte sich auf ein kurz zuvor über O. angefertigtes psychologisches Gutachten berufen, indem die Zurechungsfähigkeit des Gefangenen angezweifelt worden war. Die Verlegung wurde mit akuter Lebensgefahr O.s wegen anhaltender Nahrungsverweigerung begründet. Justizsprecher Christoffel bestätigte auf Nachfrage, daß O. sich nach Vorlage des Gerichtsbeschlusses mit der Verlegung und Infusionsbehandlung einverstanden erklärt habe. Wie berichtet hatte O. in den letzten Wochen des Hungerstreiks eine Verlegung in die Spandauer Nervenklinik gefordert, die ihm jedoch verweigert wurde.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen