Klage gegen Werbesendungen

Karlsruhe (dpa) - Wohnungseigentümer und Mieter können sich künftig gegen unerwünschte Werbewurfsendungen in ihren Briefkästen wehren. Sie müssen lediglich deutlich machen, daß sie solche Werbezettel nicht in ihrem Briefkasten wünschen. Dies entschied der VI.Zivilsenat des Karlsruher Bundesgerichtshofes (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzurteil (Akz: VI ZR 182/88 vom 20.Dezember 1988).

Das höchste Zivilgericht erklärte darin eine Unterlassungsklage gegen die Handzettel-Werbung eines Lebensmittel-Filialbetriebes für zulässig. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich in Form einer Unterlassungsklage zu wehren.Zu dem Problem der Zusendung unerwünschter Werbebriefe über die Bundespost nahm das Gericht jedoch nicht Stellung, da dies nicht Gegenstand des Rechtsstreits war.