Weniger Krach am Himmel

■ Mit neuen Lärmgrenzwerten nur für zivile Maschinen soll es ab 1992 am Flieger-Himmel leiser werden

Mit Beginn des neuen Jahres sind für zivile Propellerflugzeuge und Motorsegler neue Lärmgrenzwerte in Kraft getreten, nach denen es in absehbarer Zukunft am Himmel leiser zugehen soll. Wie das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig am Montag mitteilte, erhalten neue Luftfahrzeuge dieser Art die Musterzulassung jetzt nur noch, wenn der von ihnen ausgehende Lärm um vier Dezibel (A) geringer ist als der vorher gültige Grenzwert. Auch für Flugzeuge älteren Baumusters gilt diese Regel vom 1. Januar 1992 an. Nun dürfen beispielsweise Flugzeuge bis zu einer maximalen Startmasse von 600 Kilogramm mit ihrer Dauerleistung beim Überflug in 300 Meter Höhe

nur noch einen Lärm von höchstens 65 db (A) erzeugen. Bei einer Startmasse von 1.500 kg und darüber liegt die Grenze bei 76 db (A).

Nach den deutlich fliegerfreundlichen Feststellungen der Luftfahrtbehörde herrscht in Büros oft ein Lärmpegel von 65 db (A) und im mittleren Straßenverkehr von etwa 80 db (A). Deshalb sei die Reaktion der Öffentlichkeit auf den Fluglärm manchmal schwer verständlich. Dessen ungeachtet unternähmen alle Partner in der zivilen Luftfahrt große Anstrengungen, die Lärm- und Umweltbelastung noch weiter zu reduzieren. Nicht selten gehe man dabei an die Grenzen des technisch noch Sinnvollen. dp