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Kornhof einstweilig stillgelegt

■ Nach Anwohnerwiderspruch: Baubehörde stoppt überraschend Baustelle in der Neustadt

Der Kornhof, das umstrittene Bauprojekt in der Neustadt, darf zumindest vorläufig nicht weitergebaut werden. Eine entsprechende Verfügung hat das Bauordnungsamt inzwischen der Impla-Baubetreuungs-GmbH zugestellt und damit indirekt eingestanden, bei der Erteilung der Baugenehmigung einen Fehler gemacht zu haben. Die Anwohner laufen bereits seit September gegen die hundertprozentige Versiegelung des Innenhofes Sturm. In dieser Woche hatte die taz darüber berichtet, daß die 17 Einfamilienhäuser gegen alle formulierten energiepolitischen Ziele mit einer Stromheizung betrieben werden sollen. (vgl. taz vom 16.1. und 17.1)

Tatsächlich waren bei der Erteilung der Baugenehmigung Gesetze und Verordnungen außergewöhnlich weit interpretiert worden. Beispiel 1: Obwohl normalerweise der Bauträger einen Grenzabstand von 3 Metern zu den Nachbarn zu halten hat, darf Impla beim Kornhof direkt auf die Grundstücksgrenze bauen. Beispiel 2: Obwohl nach Bebauungsplan lediglich 60 Prozent des Grundstücks bebaut werden dürfen, kann Impla die gesamte Fläche mit einer Tiefgarage zubauen.

Die Baubehörde hatte monatelang auf die Proteste der Anwohner nicht reagiert. Jetzt schließt die Rechtsabteilung nicht mehr aus, daß Nachbarschaftsrechte verletzt worden sind. Impla hat gegen die Stillegungsverfügung eine einstweilige Anordnung beantragt. Die Entscheidung darüber wird in der kommenden Woche fallen. Derweil hat Impla -Geschäftsführer Stahrenberg Anwohner aufgesucht und nach deren Angaben gedroht, man sähe sich vor Gericht wieder, wenn die Einsprüche nicht zurückgezogen würden.

Wenn das Verwaltungsgericht Impla zurückweist, haben auch die Stadtwerke noch einmal Gelgenheit, über eine energiewirtschaftlich vernünftigere Art der Beheizung zu verhandeln. Pressesprecher Wies: „Es entspricht unseren Interessen, wenn es Möglichkeiten gibt, das zu ändern.“

hbk

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