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Gemeinsam gegen Pressefreiheit

■ Geisel-Ausschuß will beim Amtsgericht die Beschlagnahme von Filmmaterial beschließen lassen / Nur Grüne dagegen: Es geht um die Pressefreiheit / Radio-Bremen-Intendant: „Freiwillig geben wir nichts her“

„Räumt mal die Kassetten von der Geiselnahme weg“, hieß es gestern nachmittag im Studio von Buten & Binnen: Der Parlamentarische Untersuchungs-Ausschuß Geisel-Drama hatte wenige Minuten zuvor beschlossen, beim Amtsgericht einen Beschlagnahme-Beschluß für alle nicht gesen

deten Filmaufnahmen von der Geiselnahme im August zu beantragen. Stimmt das Amtsgericht diesem Begehren zu, würde der Staatsanwalt im äußersten Falle eine Durchsuchung der Radio-Bremen-Räume veranlassen müssen, um an das Bildmaterial zu kommen.

Die Grünen waren in der internen Sitzung des Ausschuses die einzigen, die gegen diesen Beschlagnahme-Antrag stimmten. Sie sehen dieses Ansinnen vor dem grundsätzlichen Hintergrund des Zeugnisverweigerungs-Rechts von Journalisten. „Dies führt zu einer Behinderung

und Einschränkung der Arbeit von Pressevertretern, in kritischen Situationen Aufnahmen zu machen“, argumentierten die Grünen vergeblich.

Die SPD-Vertreter im Ausschuß, die gestern den Beschlagnahme-Beschluß zusammen mit CDU und FDP faßten, sehen gleichermaßen „die Gefahr, daß der Journalismus zum Hilfspolizisten der Staatsanwaltschaft gemacht wird.“ Sie hatten gestern offensichtlich Sorge vor Mißverständnissen und verbreiteten eine vorbereitete Erklärung, in der es heißt, die SPD-Fraktion sei der „Auffassung, daß Journalisten auch hinsichtlich von selbst recherchiertem Material ein Zeugnisverweigerungsrecht haben müssen“. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einer Entscheidung gegen das ZDF Anfang 1988 über Brokdorf -Demonstrations-Filme bei der derzeitigen Rechtslage verneint. In Bonn wird seitdem in allen Bundestagsfraktionen die Änderung der gesetzlichen Bestimmungen debattiert, die Grünen haben einen entsprechenden Gesetzes-Antrag eingebracht.

Auch in der Bremer SPD-Fraktion wird das BVG-Urteil zu den Brokdorf-Filmen „nach wie vor kritisch“ gesehen, heißt es in der

gestern verbreiteten Erklärung. Daß die Staatsanwaltschaft direkten Zugriff auf Bildmaterial und Notizblöcke der Journalisten hat, wolle auch die SPD nicht.

Genau das haben aber die Bremer SPD-Mitglieder beschlossen. Ihre Begründung: Radio Bremen hatte das „selbstrecherchierte (Film-)Material“ nicht mit Verweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht dem Ausschuß vorenthalten, sondern mit dem Hinweis darauf, für einen Untersuchungsausschuß könnten nicht dieselben Eingriffsrechte in das Zeugnisverweigerungsrecht gelten wie für einen Staatsanwalt. Dies sei eine „Mißachtung der Bedeutung von parlamentarischen Untersuchungsausschüsses“, kritisiert die SPD.

Der Intendant von Radio Bremen, Klostermeier, reagierte gestern gelassen auf den von ihm erwarteten Ausschuß -Beschluß. Auch intern hatte es auf den Sender Einfluß -Versuche gegeben. „Freiwillig geben wir nichts raus“, meinte er zur taz, aber verschwinden lassen wolle er die Bänder auch nicht: „Das wäre nicht fein.“ Zudem sei „völlig unerheblich, was da drauf ist“, der Beschluß des Ausschusses sei eine „reine Prestige-Sache“.

K.W.

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