Anti-AKW-Symbol: Stempeln erlaubt

Berlin (taz) - Briefe mit dem Abbild eines mit Balken durchkreuzten Atomkraftwerkes muß die Post befördern. Das entschied am Montag das Oberverwaltungsgericht Münster zugunsten der Grünen aus dem Kreis Siegen/Wittgenstein. Seit 1986 hatten sich Provinzpostamt und Oberpostdirektion Dortmund geweigert, die Briefe der Grünen zu befördern. Begründung: Die Post könnte mit dem durch das Symbol dargestellten Verlangen nach Abschaltung der AKWs „identifiziert“ werden. Diese furchtbare Gefahr einer Verwechslung vermochten das Verwaltungsgericht Arnsberg und das OVG Münster nicht zu entdecken, weil der Absenderstempel „Die Grünen“ direkt über dem Symbol prangt. (Az.: OVG Münster 13 A 202/88)