: Anti-AKW-Symbol: Stempeln erlaubt
Berlin (taz) - Briefe mit dem Abbild eines mit Balken durchkreuzten Atomkraftwerkes muß die Post befördern. Das entschied am Montag das Oberverwaltungsgericht Münster zugunsten der Grünen aus dem Kreis Siegen/Wittgenstein. Seit 1986 hatten sich Provinzpostamt und Oberpostdirektion Dortmund geweigert, die Briefe der Grünen zu befördern. Begründung: Die Post könnte mit dem durch das Symbol dargestellten Verlangen nach Abschaltung der AKWs „identifiziert“ werden. Diese furchtbare Gefahr einer Verwechslung vermochten das Verwaltungsgericht Arnsberg und das OVG Münster nicht zu entdecken, weil der Absenderstempel „Die Grünen“ direkt über dem Symbol prangt. (Az.: OVG Münster 13 A 202/88)
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen