Niederlande zogen vor Gerichtshof Wie ein Sprecher des Umweltministeriums in Den Haag am Mittwoch gegenüber der taz erklärte, haben die Niederlande selbst den Europäischen Gerichtshof angerufen und gegen Artikel 30 einstweilige Verfügung eingelegt, da dieser keine aufschiebende Wirkung erlaube.

Den Haag/Berlin (dpa/taz) - Die Niederlande haben am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem Käufer von abgasarmen Autos ab 1.Februar steuerlich begünstigt werden sollen. Das Gesetz kann jedoch nach dem EWG-Vertrag vorerst nicht in Kraft treten, da die EG-Kommission in Brüssel zur Zeit prüft, ob die Bestimmungen nicht gegen EG-Recht verstoßen.

Während dieser Überprüfung darf laut EWG-Vertrag ein nationales Gesetz nicht angewandt werden. Die EG-Behörde hatte bereits in der vergangenen Woche mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht, falls die Niederlande an dem Termin festhielten. Begründet wurde dieser Schritt mit den Artikeln 30 und 93, nach denen wettbewerbsverzerrende Maßnahmen nicht erlaubt und mißbräuchlich gewährte staatliche Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht vereinbar seien.