Berufsverbot für DKP-Mitglied

Berlin (dpa) - Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin vom Mittwoch wird der 45jährige Postbeamte Axel Brück aus Gießen wegen seiner aktiven Tätigkeit für die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) aus dem Dienst entfernt. Mit diesem Urteil bestätigte der Disziplinarsenat seine bisherige Rechtsprechung und hob ein Urteil Erster Instanz auf. Laut Urteil habe der Fernmeldetechniker jahrelang gegen seine Treuepflicht als Beamter verstoßen, weil er die DKP als Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen aktiv unterstützt und maßgeblich gefördert habe.

Der Fernmeldetechniker war seit 30 Jahren bei der Post beschäftigt, ohne daß es zu Kritik an seiner Arbeit kam. Seinen Angaben nach steht er auf dem Boden der freiheitlich -demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik; zur Zeit bekleidet er keine Ämter. Demgegenüber argumentierte der Senat, daß sich ein Beamter durch sein Verhalten zur Grundordnung bekennen müsse. Die politische Treuepflicht fordere mehr als eine formal korrekte Haltung gegenüber Staat und Verfassung.

Einen Antrag des Staatsrechtlers Prof.Helmut Ridder als Verteidiger von Brück, den Fall an das Verfassungsgericht zu verweisen, wies der Disziplinarsenat zurück. Ridder hatte argumentiert, durch die Berufsverbotsentscheidungen werde eine Übereinkunft der „Internationalen Arbeitsorganisation“ unterlaufen, wonach niemand wegen legaler politischer Betätigungen diskriminiert werden dürfe. Laut Urteil habe die ILO-Übereinkunft jedoch nur die Wirkung einer Empfehlung. Völkerrechtliche Pflichten seien durch die Bundesrepublik nicht verletzt worden (AZ.: BVerwG 1 D 2.86).