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Gegendarstellung-betr.: "Skandal ver-puff-t", taz vom 27.1.89

In „Die Tageszeitung Berlin“, Ausgabe vom 27.01. 1989, Seite 16, ist ein Beitrag unter der Überschrift „Skandal ver-puff -t“ enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält.

Diese stelle ich wie folgt richtig:

Unwahr ist, daß ich der Tageszeitung wörtlich erklärt haben soll: „Die Geschichte ist ein für allemal tot. Sie ist sehr gut verkauft - an jemanden aus der Partei.“ Unwahr ist weiterhin, daß ich der Tageszeitung erklärt haben soll, „das war ein richtiges Geschäft!“, mein Partner sei „ein Mann gewesen, der nicht lange fackelt“.

Richtig ist vielmehr, daß mich am 26.01. 1989 ein Mitarbeiter der Zeitung angerufen hat und nachfragte, ob ich irgendwelche Unterlagen hätte. Ich erklärte diesem Mitarbeiter, ich verfüge über keinerlei Unterlagen, und legte den Telefonhörer in die Gabel.

Berlin, den 31.1. 89

Dieter Harbecke

Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir verpflichtet, Gegendarstellungen unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken.d. Red.

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