Keine Sonderklausuren für Streikende

Der Fachbereichsrat Wirtschaftswissenschaften der FU hat es mehrheitlich abgelehnt, bei der Bewertung von Klausuren von der geltenden Prüfungsordnung abzuweichen und den streikenden StudentInnen Sonderkonditionen einzuräumen. Dies bedeutet, daß Klausuren, die den Mindestanforderungen nicht genügen, auch wie bisher als „nicht bestanden“ bewertet werden. StudentInnen, die sich an dem seit Dezember '88 dauernden Streik beteiligen, hatten wiederholt Nachholklausuren gefordert.